Neue Regeln im Straßenverkehr

Im Jahr 2020 ändern sich ein paar Regeln der StVO zum Vorteil der Radfahrer und weiterer Zweiradfahrer. Die Radsportabteilung begrüßt diese Novelle für mehr Schutz der Zweiradfahrer und für einen weiteren Schritt für eine CO² Reduzierung.

Wesentliche Punkte sind:

  • Der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von 2 Meter ausserorts und 1,5 Meter innerorts
  • Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu acht Meter
  • 1 Punkt und höheres Bussgeld beim Parken auf Radwegen und
  • beim unzulässigen Halten in zweiter Reihe mit Radfahrergefährdung
  • das Nebeneinanderfahren von Radfahrern auf der Strasse ist erlaubt – ohne Behinderung anderer
  • KFZ über 3,5 Tonnen dürfen mit max 11km/h innerots Rechts abbiegen

Mehr Details und weitere Informationen unter folgenden Links:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/stvo-aenderung-neue-regeln-neue-schilder-neue-strafen/

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/

 

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